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Beitragsordnung der Anbauvereinigung

§ 1 – Grundlagen und Zweck

Diese Beitragsordnung regelt die finanzielle Beteiligung der Mitglieder an unserer Anbauvereinigung.

Sie dient der Finanzierung des gemeinschaftlichen Cannabis-Anbaus und der laufenden Vereinskosten.

Hinweis: Diese Ordnung ist unabhängig von der Satzung, aber für alle Mitglieder verbindlich.

§ 2 – Kostenfreie Mitgliedschaft

Unsere Mitgliedschaft ist komplett kostenfrei und frei von Verpflichtungen.

- Keine Aufnahmegebühr

- Kein Jahresbeitrag

- Keine Pflichtarbeitsstunden

Rahmenbedingungen:

- Aufnahmegebühr: 0,00 €

- Kündigungsfrist: 1 Monat zum Monatsende

- Gesetzliche Mindestlaufzeit: 3 Monate (§ 9 KCanG)

§ 3 – Guthabenkonto und Einzahlungen

1. Persönliches Guthabenkonto:

Jedes Mitglied erhält ein eigenes Guthabenkonto beim Verein, über das Cannabis-Ausgaben abgewickelt werden.

 

2. Keine festen Beiträge:

   Es gibt keine verpflichtende Aufnahmegebühr und keinen festen Jahresbeitrag.

   Mitglieder können frei und nach Bedarf einzahlen.

 

3. Zahlungsarten:

   Einzahlungen sind möglich per:

   • Überweisung

   • Barzahlung

   • SEPA-Lastschrift

 

4. Verwendung des Guthabens:

Cannabis wird ausschließlich bei ausreichendem Guthaben ausgegeben (außer bei festen Mitgliedschaften).

Nicht genutztes Guthaben kann bei Austritt zurückerstattet werden, sofern keine offenen Forderungen bestehen.

 

5. Aufladung des Guthabens vor Ort

Du kannst dein Guthaben auch bei Abholung in der Abgabestelle aufladen.

§ 4 – Mitgliedschaftsmodelle

Mitglieder können zwischen folgenden Modellen wählen:

- Flexible Mitgliedschaft:

  Monatsbeitrag: 0 €

  Inklusive Cannabis: keine

  Sonderumlage: ja (§ 5)

  Guthaben: erforderlich.

 

- Feste Mitgliedschaft 25:

  Monatsbeitrag: 200 €

  Inklusive Cannabis: 25 g pro Monat

  Sonderumlage: nein

  Guthaben: automatisch inklusive.

 

- Feste Mitgliedschaft 50:

  Monatsbeitrag: 375 €

  Inklusive Cannabis: 50 g pro Monat

  Sonderumlage: nein

  Guthaben: automatisch inklusive.

§ 5 – Sonderumlage für flexible Mitglieder

Flexible Mitglieder zahlen bei der Abgabe von Cannabis eine Sonderumlage, deren Höhe nach Abgabemenge und Sorte gestaffelt ist.

 

Preisrahmen:

- Die Preise liegen im Bereich von 8,50 € bis 10,00 € pro Gramm

- Die genaue Höhe richtet sich nach:

- der abgenommenen Menge (Mengenrabatt)

- der Cannabissorte

Hinweis: Die genaue Preisübersicht wird regelmäßig im Club ausgehängt oder über die Mitgliederplattform kommuniziert.

 

Abgabebegrenzung:

- Maximal 25 g pro Tag

- Maximal 50 g pro Monat

 

§ 6 – Zahlungsverzug bei festen Mitgliedschaften

- Bei fehlender Zahlung erfolgt eine schriftliche Mahnung.

- Nach zweimaligem Verzug kann die Mitgliedschaft in eine flexible Mitgliedschaft umgewandelt oder gekündigt werden.

 

§ 7 – Änderung der Beitragsordnung

Der Vorstand ist berechtigt, Änderungen der Beitragsordnung zu entwerfen.

Diese treten erst nach Beschluss der Mitgliederversammlung in Kraft.

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